Kirchturmbeleuchtung muss nicht abgeschaltet werden - nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lichtimmissionen, Urteil vom 20.02.2018 12 U 40/17
1. Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude besteht nicht, wenn die Lichtimmissionen die Benutzung des eigenen Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigen. 2. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit können die "Hinweise zur Messung, Beurteilung...
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Format: | Print Article |
Language: | German |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
2018
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In: |
Kirche & Recht
Year: 2018, Volume: 24, Pages: 192 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisprudence
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Summary: | 1. Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude besteht nicht, wenn die Lichtimmissionen die Benutzung des eigenen Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigen. 2. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit können die "Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)" als Orientierungshilfe herangezogen werden. 3. Das Maß der Schutzbedürftigkeit des von einer Immission betroffenen Nachbarn kann im Einzelfall davon abhängen, ob und inwieweit er ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen kann. Leitsätze des Gerichts |
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ISSN: | 0947-8094 |
Contains: | Enthalten in: Kirche & Recht
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