Kirchturmbeleuchtung muss nicht abgeschaltet werden - nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lichtimmissionen, Urteil vom 20.02.2018 12 U 40/17

1. Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude besteht nicht, wenn die Lichtimmissionen die Benutzung des eigenen Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigen. 2. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit können die "Hinweise zur Messung, Beurteilung...

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Corporate Author: Baden-Württemberg, Oberlandesgericht, Karlsruhe (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 2018
In: Kirche & Recht
Year: 2018, Volume: 24, Pages: 192
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisprudence
Description
Summary:1. Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die nächtliche Beleuchtung benachbarter Gebäude besteht nicht, wenn die Lichtimmissionen die Benutzung des eigenen Grundstücks nur unwesentlich beeinträchtigen. 2. Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit können die "Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)" als Orientierungshilfe herangezogen werden. 3. Das Maß der Schutzbedürftigkeit des von einer Immission betroffenen Nachbarn kann im Einzelfall davon abhängen, ob und inwieweit er ohne größeren Aufwand im Rahmen des Ortsüblichen und Sozialadäquaten zumutbare Abschirmmaßnahmen ergreifen kann. Leitsätze des Gerichts
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht