Konsequenzen aus der nicht erfolgten Übernahme der Grundordnung
Zum 31.12.2013 waren katholische Einrichtungen, die nicht der unmittelbaren Gesetzgebungsmacht eines Bischofs unterstanden, verpflichtet, sich dazu zu erklären, wie sie es mit der Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts halten. Dahinter stand die Vorstellung, dass nur bei einer ausdrücklich erfolgen...
主要作者: | |
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格式: | Print Article |
語言: | Undetermined language |
Check availability: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
出版: |
C. H. Beck
2014
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In: |
Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2014, 卷: 1, Pages: 13-19 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Grundordnung
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總結: | Zum 31.12.2013 waren katholische Einrichtungen, die nicht der unmittelbaren Gesetzgebungsmacht eines Bischofs unterstanden, verpflichtet, sich dazu zu erklären, wie sie es mit der Anwendung des kirchlichen Arbeitsrechts halten. Dahinter stand die Vorstellung, dass nur bei einer ausdrücklich erfolgenden Übernahme der maßgeblichen "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" die jeweiligen Rechtsträger auch an den Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts partizipieren können. Aus verschiedenen Gründen hat sich die katholische Kirche veranlasst gesehen, alle Träger, die nicht ohnehin der bischöflichen Gesetzgebung unterliegen, zu einer expliziten Verpflichtung auf die Grundordnung aufzufordern. Dazu gab es eine Umsetzungsfrist, die Ende 2013 abgelaufen ist. Der folgende Beitrag stellt dar, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn sich Einrichtungen gegen eine - auch in formeller Hinsicht ausreichende - Übernahme entschieden haben |
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ISSN: | 2196-0119 |
Contains: | Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
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