Kirchliche Autonomie im Arbeitsrecht

Das Bundesverfassunggericht hat in seiner Entscheidung vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12) bestätigt, dass es Sache der Kirche, nicht aber der staatlichen Gerichte ist, im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts aus ihren religiösen Überzeugungen heraus selbst festzulegen, welche Loylitätserwartungen sie an...

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Main Author: Thüsing, Gregor 1971- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: C. H. Beck 2014
In: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen
Year: 2014, Volume: 6, Pages: 193-200
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Self-determination right
B Labor law
Description
Summary:Das Bundesverfassunggericht hat in seiner Entscheidung vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12) bestätigt, dass es Sache der Kirche, nicht aber der staatlichen Gerichte ist, im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts aus ihren religiösen Überzeugungen heraus selbst festzulegen, welche Loylitätserwartungen sie an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellt und welches Gewicht einem schweren Loyalitätsverstoß zukommt. Der Beitrag untersicht die Reichtweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bei der Festlegung von Loyalitätspflichten für ihre Beschäftigung nach der Entscheidung des BVerG vom 22.10.2014 (2 BvR 661/12)
ISSN:2196-0119
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen