Gericht erlaubt kirchlichen Arbeitgebern untertariflichen Lohn

Arbeitnehmer in Kirchenunternehmen können sich nicht in jedem Fall auf die kirchlichen Tarifverträge oder Arbeitsvertragsrichtlinien berufen. Kirchliche Arbeitgeber dürfen in Arbeitsverträgen auch eine untertarifliche Entlohnung vereinbaren, urteilte das BAG

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Format: Print Article
Language:German
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Published: KNA 2018
In: Aktueller Dienst / Inland
Year: 2018, Volume: 98, Pages: 6-7
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Church institution
B Work
B Germany Bundesarbeitsgericht
B Germany
Description
Summary:Arbeitnehmer in Kirchenunternehmen können sich nicht in jedem Fall auf die kirchlichen Tarifverträge oder Arbeitsvertragsrichtlinien berufen. Kirchliche Arbeitgeber dürfen in Arbeitsverträgen auch eine untertarifliche Entlohnung vereinbaren, urteilte das BAG
Contains:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland