Gericht erlaubt kirchlichen Arbeitgebern untertariflichen Lohn
Arbeitnehmer in Kirchenunternehmen können sich nicht in jedem Fall auf die kirchlichen Tarifverträge oder Arbeitsvertragsrichtlinien berufen. Kirchliche Arbeitgeber dürfen in Arbeitsverträgen auch eine untertarifliche Entlohnung vereinbaren, urteilte das BAG
Format: | Print Article |
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Language: | German |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Published: |
KNA
2018
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In: |
Aktueller Dienst / Inland
Year: 2018, Volume: 98, Pages: 6-7 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Church institution
B Work B Germany Bundesarbeitsgericht B Germany |
Summary: | Arbeitnehmer in Kirchenunternehmen können sich nicht in jedem Fall auf die kirchlichen Tarifverträge oder Arbeitsvertragsrichtlinien berufen. Kirchliche Arbeitgeber dürfen in Arbeitsverträgen auch eine untertarifliche Entlohnung vereinbaren, urteilte das BAG |
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Contains: | Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland
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