Vatikan gewährt bezahlte Pflegezeit für Angehörige

Papst Franziskus hat familienfreundlichere Arbeitsregelungen für vatikanische Angestellte erlassen. Beschäftigte können sich für die Pflege eines Angehörigen künftig bis zu zwei Jahre beurlauben lassen und während dieser Zeit bis zu 80 Prozent ihres Gehalts weiterbeziehen

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Bibliographic Details
Published in:Vatikan, Ausland, EU
Format: Print Article
Language:German
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Published: KNA 2016
In: Vatikan, Ausland, EU
Year: 2016, Volume: 246, Pages: 16
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Vatikanstadt
B Pope
B Labor law
B Employment
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 231, §2
B Church labor law
Description
Summary:Papst Franziskus hat familienfreundlichere Arbeitsregelungen für vatikanische Angestellte erlassen. Beschäftigte können sich für die Pflege eines Angehörigen künftig bis zu zwei Jahre beurlauben lassen und während dieser Zeit bis zu 80 Prozent ihres Gehalts weiterbeziehen
Contains:Enthalten in: Vatikan, Ausland, EU