Europäischer Gerichtshof äußert sich zur Kirchen-Sonderstellung. Darf Religionszugehörigkeit eine berufliche Anforderung sein?

Am 9. November werden vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Schlussanträge zu konfessionsgebundenen Stellenausschreibungen verkündet. Der Fall sei von "maßgeblicher Bedeutung", sagte die Expertin für Religions- und Rechtsfragen, Doris-Maria Schuster, der Katholischen Nachrichten-Agen...

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Main Author: Broich, Franziska (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: KNA 2017
In: Hintergrund
Year: 2017, Volume: 207, Pages: 39-40
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Confession
B Labor law
B Europäischer Gerichtshof
B Church labor law
B Germany
Description
Summary:Am 9. November werden vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Schlussanträge zu konfessionsgebundenen Stellenausschreibungen verkündet. Der Fall sei von "maßgeblicher Bedeutung", sagte die Expertin für Religions- und Rechtsfragen, Doris-Maria Schuster, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bereits im Juli vor der Anhörung. Im Zentrum steht die Frage, ob es nach europäischem Recht eine Diskriminierung darstellt, wenn ein Bewerber bei einem kirchlichen Arbeitgeber wegen Konfessionslosigkeit ausgeschlossen wird. "In Frage steht, wie weit das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in Arbeitsverhältnissen reicht", sagte Juristin Schuster der KNA. Im Kern gehe es um einen nachprüfbaren Bezug zwischen der Art der Tätigkeit und dem Kriterium der Religionszugehörigkeit
Contains:Enthalten in: Hintergrund