Diskriminierung wegen der Religion durch Tragen eines Kopftuchs unter Verstoß gegen unternehmensinterne Arbeitsplatzregelung

1. Art. EWG_RL_2000_78 Artikel 2 EWG_RL_2000_78 Artikel 2 Absatz II Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass das Verbot, ein islamisches Kopf...

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Corporate Author: Europäischer Gerichtshof (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Beck 2017
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
Year: 2017, Volume: 36, Issue: 8, Pages: 549
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Religious freedom
B Europäischer Gerichtshof
B Place of work
B Head covering
B Symbol
B Religion
Description
Summary:1. Art. EWG_RL_2000_78 Artikel 2 EWG_RL_2000_78 Artikel 2 Absatz II Buchst. a der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ist dahin auszulegen, dass das Verbot, ein islamisches Kopftuch zu tragen, das sich aus einer internen Regel eines privaten Unternehmens ergibt, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens am Arbeitsplatz verbietet, keine unmittelbare Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung im Sinne dieser Richtlinie darstellt. 2. Eine solche interne Regel eines privaten Unternehmens kann hingegen eine mittelbare Diskriminierung im Sinne von Art. EWG_RL_2000_78 Artikel 2 EWG_RL_2000_78 Artikel 2 Absatz II Buchst. b der Richtlinie 2000/78/EG darstellen, wenn sich erweist, dass die dem Anschein nach neutrale Verpflichtung, die sie enthält, tatsächlich dazu führt, dass Personen mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung in besonderer Weise benachteiligt werden, es sei denn, sie ist durch ein rechtmäßiges Ziel wie die Verfolgung einer Politik der politischen, philosophischen und religiösen Neutralität durch den Arbeitgeber im Verhältnis zu seinen Kunden sachlich gerechtfertigt und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich; dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts
ISSN:0721-880X
Contains:Enthalten in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht