Erlaubniserteilung gemäß can. 1118 § 1 und 2 CIC

Zur Entlastung und zwecks Vermeidung der bisher einzeln einzuholenden Erlaubnis wird in Bezug zu can. 1118 § 1 und 2 CIC hiermit bis auf weiteres für das Gebiet des Bistums Magdeburg generell erlaubt, dass katholische Eheschließungen nicht nur in anderen katholischen Kirchen oder Kapellen, sondern a...

全面介紹

Saved in:  
書目詳細資料
企業作者: Bischof von Magdeburg (Author)
格式: Print Article
語言:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
出版: Bistum 2019
In: Amtliche Mitteilungen des Bistums Magdeburg
Year: 2019, 卷: 4, Pages: 39
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 結婚典禮
B 天主教會 Codex iuris canonici 1983. can. 1118
實物特徵
總結:Zur Entlastung und zwecks Vermeidung der bisher einzeln einzuholenden Erlaubnis wird in Bezug zu can. 1118 § 1 und 2 CIC hiermit bis auf weiteres für das Gebiet des Bistums Magdeburg generell erlaubt, dass katholische Eheschließungen nicht nur in anderen katholischen Kirchen oder Kapellen, sondern auch in den von den evangelischen Kirchen zu gottesdienstlichen Feiern genutzten Kirchen oder Kapellen stattfinden dürfen, soweit der jeweilige Ortspfarrer dies pastoral verantworten kann bzw. nichts dagegen einzuwenden hat. Für andere Orte bedarf es weiterhin der Erlaubnis des Ortsordinarius.
Contains:Enthalten in: Katholische Kirche. Diözese Magdeburg, Amtliche Mitteilungen des Bistums Magdeburg