Asylgewährung nach Religionswechsel. Beschluss vom 9.2.2012 (13 A 257/12.A)

Leitsatz: Macht ein Asylsuchender geltend, wegen seines Übertritts vom Islam zum Christentum religiöser Verfolgung in seinem Heimatland ausgesetzt zu sein, muss festgestellt werden können, dass die Konversion auf einer festen Überzeugung und einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel und ni...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2016
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2016, Volume: 59, Pages: 100-104
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Refugee law
B Islam
B Conversion Religion
B Refugee
B Christianity
B Germany
Description
Summary:Leitsatz: Macht ein Asylsuchender geltend, wegen seines Übertritts vom Islam zum Christentum religiöser Verfolgung in seinem Heimatland ausgesetzt zu sein, muss festgestellt werden können, dass die Konversion auf einer festen Überzeugung und einem ernst gemeinten religiösen Einstellungswandel und nicht auf Opportunitätserwägungen beruht. Anderseits kann nicht verlangt werden, dass der Konvertierte so fest im Glauben steht, dass er bereit ist, in seinem Herkunftsland für den Glauben selbst schwere Menschenrechtsverletzungen hinzunehmen. Ist es dem Asylsuchenden nicht gelungen, das Gericht von der Wahrhaftigkeit seiner Hinwendung zum Christentum zu überzeugen, so kann dieses Defizit nicht durch das Zeugnis eines ihm nahestehenden Geistlichen kompensiert werden, da dieser über höchstpersönliche Votgänge aus dem Innenleben des Asysuchenden keine Auskunft geben kann.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946