Niedersachsen gibt Kopftuch-Erlass für Schulen heraus
Das niedersächsische Kultusministerium hat zum Schulbeginn einen Erlass herausgegeben, der das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen wie etwa Kopftüchern an öffentlichen Schulen neu regelt. Demnach ist es an niedersächsischen Schulen ab sofort grundsätzlich erlaubt, dass Lehrkräfte aller Fächer währ...
Type de support: | Imprimé Article |
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Langue: | Allemand |
Vérifier la disponibilité: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publié: |
KNA
2015
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Dans: |
Aktueller Dienst / Inland
Année: 2015, Volume: 208, Pages: 17 |
Classifications IxTheo: | SB Droit canonique |
Sujets non-standardisés: | B
Foulard
B Niedersachsen B Réforme B Conflit B Liberté religieuse B Pratique religieuse |
Résumé: | Das niedersächsische Kultusministerium hat zum Schulbeginn einen Erlass herausgegeben, der das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen wie etwa Kopftüchern an öffentlichen Schulen neu regelt. Demnach ist es an niedersächsischen Schulen ab sofort grundsätzlich erlaubt, dass Lehrkräfte aller Fächer während des Unterrichts ein Kopftuch tragen, wie das Kultusministerium am Montag in Hannover mitteilte. Bisher war das Tragen eines Kopftuchs lediglich während des islamischen Religionsunterrichts erlaubt, wovon eine Lehrkraft laut Ministerium auch Gebrauch machte |
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Contient: | Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland
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