Niedersachsen gibt Kopftuch-Erlass für Schulen heraus
Das niedersächsische Kultusministerium hat zum Schulbeginn einen Erlass herausgegeben, der das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen wie etwa Kopftüchern an öffentlichen Schulen neu regelt. Demnach ist es an niedersächsischen Schulen ab sofort grundsätzlich erlaubt, dass Lehrkräfte aller Fächer währ...
Tipo de documento: | Print Artigo |
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Idioma: | Alemão |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Publicado em: |
KNA
2015
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Em: |
Aktueller Dienst / Inland
Ano: 2015, Volume: 208, Páginas: 17 |
Classificações IxTheo: | SB Direito canônico |
Outras palavras-chave: | B
Niedersachsen
B Reforma B Lenço de cabeça B Liberdade de religião B Disputa B Prática religiosa |
Resumo: | Das niedersächsische Kultusministerium hat zum Schulbeginn einen Erlass herausgegeben, der das Tragen von religiösen Kopfbedeckungen wie etwa Kopftüchern an öffentlichen Schulen neu regelt. Demnach ist es an niedersächsischen Schulen ab sofort grundsätzlich erlaubt, dass Lehrkräfte aller Fächer während des Unterrichts ein Kopftuch tragen, wie das Kultusministerium am Montag in Hannover mitteilte. Bisher war das Tragen eines Kopftuchs lediglich während des islamischen Religionsunterrichts erlaubt, wovon eine Lehrkraft laut Ministerium auch Gebrauch machte |
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Obras secundárias: | Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland
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