Mehrzahl der Justizminister: Kinderehen nur im Härtefall ab 16

Die Justizminister von Bund und Ländern sind sich über ein grundsätzliches Verbot von Kinderehen einig. Die meisten Minister sprechen sich aber zugleich dafür aus, in Härtefällen auch Ehen anzuerkennen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden

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Bibliographic Details
Format: Print Article
Language:German
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Published: KNA 2016
In: Aktueller Dienst / Inland
Year: 2016, Volume: 222, Pages: 10
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1083
B Politics
B Minor
B Child
B Marriage
Description
Summary:Die Justizminister von Bund und Ländern sind sich über ein grundsätzliches Verbot von Kinderehen einig. Die meisten Minister sprechen sich aber zugleich dafür aus, in Härtefällen auch Ehen anzuerkennen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden
Contains:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland