Mehrzahl der Justizminister: Kinderehen nur im Härtefall ab 16

Die Justizminister von Bund und Ländern sind sich über ein grundsätzliches Verbot von Kinderehen einig. Die meisten Minister sprechen sich aber zugleich dafür aus, in Härtefällen auch Ehen anzuerkennen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden

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Idioma:Alemão
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Publicado em: KNA 2016
Em: Aktueller Dienst / Inland
Ano: 2016, Volume: 222, Páginas: 10
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Menor
B Matrimônio
B Igreja católica Codex iuris canonici 1983. can. 1083
B Política
B Criança
Descrição
Resumo:Die Justizminister von Bund und Ländern sind sich über ein grundsätzliches Verbot von Kinderehen einig. Die meisten Minister sprechen sich aber zugleich dafür aus, in Härtefällen auch Ehen anzuerkennen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden
Obras secundárias:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland