Mehrzahl der Justizminister: Kinderehen nur im Härtefall ab 16

Die Justizminister von Bund und Ländern sind sich über ein grundsätzliches Verbot von Kinderehen einig. Die meisten Minister sprechen sich aber zugleich dafür aus, in Härtefällen auch Ehen anzuerkennen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden

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Bibliographische Detailangaben
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: KNA 2016
In: Aktueller Dienst / Inland
Jahr: 2016, Band: 222, Seiten: 10
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1083
B Ehe
B Minderjähriger
B Politik
B Kind
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Justizminister von Bund und Ländern sind sich über ein grundsätzliches Verbot von Kinderehen einig. Die meisten Minister sprechen sich aber zugleich dafür aus, in Härtefällen auch Ehen anzuerkennen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden
Enthält:Enthalten in: Aktueller Dienst / Inland