Auf der Suche nach dem kirchenpolitischen System der Reichsverfassung
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung in der Zeit der Weimarer Republik über das Staatskirchenrecht der Reichsverfassung, die nur dreizehn Jahre umfasste, hat das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und seine Grenzen, die Bedeutung des Status der Kirchen als Körperschaften des öffe...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
De Gruyter
2020
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In: |
Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung
Jahr: 2020, Band: 106, Seiten: 50-69 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Reichsverfassung
B Kirchenpolitik |
Parallele Ausgabe: | Nicht-Elektronisch
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Zusammenfassung: | Die wissenschaftliche Auseinandersetzung in der Zeit der Weimarer Republik über das Staatskirchenrecht der Reichsverfassung, die nur dreizehn Jahre umfasste, hat das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und seine Grenzen, die Bedeutung des Status der Kirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Reichweite der staatlichen Aufsicht über die Kirchen neben vielen anderen Themen in den Mittelpunkt gestellt. Diese Themen gleichsam zusammenfassend wurde über das kirchenpolitische System der Reichsverfassung diskutiert. Da die staatskirchenrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung Ergebnis eines Kompromisses zwischen grundlegend gegensätzlichen Positionen waren, war es kaum möglich, ein solches System auf einen Begriff zu bringen. Die gefundenen Formulierungen, die unterschiedliche Komponenten zusammenfügen, bringen das zum Ausdruck. Dessen ungeachtet hat die Weimarer Diskussion fortgeltende Grundlagen des Religionsverfassungsrechts erarbeitet. |
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ISSN: | 0323-4142 |
Enthält: | Enthalten in: Savigny-Stiftung, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung
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