Ist das Beichtsiegel noch unverletzlich?: Australische Gesetzgebung schränkt staatlichen Schutz des Beichtsiegels ein

Der australische Gesetzgeber hat nach dem Bekanntwerden von Fällen sexualisierter Gewalt Gesetze erlassen, die Priester verpflichten, Täter sexualisierter Gewalt den staatlichen Behörden anzuzeigen, auch wenn der Priester dieses Wissen im Rahmen der Beichte erfährt. Der Artikel stellt die Entwicklun...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Rothe, Oliver 1964- (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 2021
In: Kirche & Recht
Jahr: 2021, Band: 27, Heft: 1, Seiten: 79-69
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Sexualisierte Gewalt
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1388
B Katholische Kirche Codex iuris canonici 1983. can. 1550
B Australien Motiv
B Beichtgeheimnis
Beschreibung
Zusammenfassung:Der australische Gesetzgeber hat nach dem Bekanntwerden von Fällen sexualisierter Gewalt Gesetze erlassen, die Priester verpflichten, Täter sexualisierter Gewalt den staatlichen Behörden anzuzeigen, auch wenn der Priester dieses Wissen im Rahmen der Beichte erfährt. Der Artikel stellt die Entwicklung des Beichtsiegels, den Schutz im kanonischen Recht und den Schutz im deutschen Zivil- und Strafprozessrecht dar. Die Entstehungsgeschichte der australischen Gesetze zeigt, dass diese nach einer sehr emotionalen Debatte erlassen wurden, in der die Vertreter der katholischen Kirche die Bedeutung des Schutzes des Beichtsiegels deutlich gemacht haben. Die australischen Gesetze stoßen auf verfassungsrechtliche Bedenken. Zudem erscheint die Effektivität fraglich, da die Täter das ungeschützte Beichtgespräch meiden werden und den Opfern einer der wenigen Schutzräume für sie genommen wird.Following the publicization of child abuse cases in Australia, the Australian legislator implemented laws binding priests to disclose information about other priests who have committed sexual child abuse, even if that knowledge is obtained in a confessional situation. This article sets out the development of the seal of confession, its protection according to canon law and its protection according according to the civil and criminal law codes in Germany. The circumstances of the Australian laws demonstrates that they were enacted as a consequence of a highly emotional debate. The role that Catholic representatives took in this discussion was to emphasize the overwhelming importance of the seal of confession. The constitutionality of the Australian laws is still in question. Furthermore, it is doubtful whether these laws are effective at all as the perpetrators will simply avoid unprotected confessions and victims are denied one of the few protected refuges that they, in some cases at least, desperately need.
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht