The Basis of the Right of Defence

Grocholewski schließt mit zwei Konklusionen: 1. Wenn man in der kirchlichen Rechtsordnung vom Recht auf Verteidigung spricht, kann man das Konzept von der Menschenwürde und der Personalität so, wie sie im Licht des Evangeliums auftauchen, nicht außer Acht lassen, ebensowenig andere Wahrheiten und fu...

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Dettagli Bibliografici
Autore principale: Grocholewski, Zenon 1939-2020 (Autore)
Tipo di documento: Stampa Articolo
Lingua:Italiano
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Pubblicazione: Maltese Ecclesiastical Tribunal 2006
In: Forum. A Review of Canon Law and Jurisprudence. Volume 17
Anno: 2006, Pagine: 339-360
Notazioni IxTheo:SB Diritto canonico
Altre parole chiave:B Diritto processuale
B Dignità dell'essere umano
B Recht auf Verteidigung
B Diritti umani <motivo>
Descrizione
Riepilogo:Grocholewski schließt mit zwei Konklusionen: 1. Wenn man in der kirchlichen Rechtsordnung vom Recht auf Verteidigung spricht, kann man das Konzept von der Menschenwürde und der Personalität so, wie sie im Licht des Evangeliums auftauchen, nicht außer Acht lassen, ebensowenig andere Wahrheiten und fundamentale Werte des Glaubens insbesondere im Blick auf die Natur der Kirche, das theologische Konzept der Gerechtigkeit und die Natur der Ehe. 2. Kanonisches Recht und kanonistische Praxis erscheinen in der Wirklichkeit gegründet auf das Evangelium und die Tradition, in so weit wie sie vom kirchlichen Lehramt ausgelegt wird
Comprende:Enthalten in: Maltese Ecclesiastical Tribunal, Forum. A Review of Canon Law and Jurisprudence. Volume 17