Dienstwohnung und Fahrergestellung im Kirchendienst. BFH, Urteil vom 22.9.2010 (VI R 54/099)

Zur Frage der steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung im Falle eines Pfarrhauses mit Büroräumen. Die Religionsausübungsfreiheit wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass Gehälter und sonstige Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis (hier: arbeitgeberseitige Fahrergestel...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesfinanzhof (Author)
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Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2014
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2014, Volume: 56, Pages: 211-219
Description
Summary:Zur Frage der steuerrechtlichen Abgrenzung zwischen Betriebsstätte am Wohnsitz und Wohnung im Falle eines Pfarrhauses mit Büroräumen. Die Religionsausübungsfreiheit wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass Gehälter und sonstige Vorteile aus dem Arbeitsverhältnis (hier: arbeitgeberseitige Fahrergestellung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) auch bei den Arbeitnehmern steuerlich erfasst werden, die auf dem Gebiet der Religionsausübung beruflich gegen Entgelt tätig sind.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946