Rundfunkbeitragspflicht für eine gottesdienstlichen Zwecken gewidmete Betriebsstätte. BayVGH, Urteil vom 31.5.2017 (7 B 16.473)

Gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV entfällt die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags nur dann, wenn eine Betriebsstätte ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist und regelmäßig entsprechend genutzt wird. Eine Betriebsstätte, die gleichzeitig mehreren, unterschiedlichen Zwecken dient und...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Bayern, Verwaltungsgerichtshof (VerfasserIn)
Medienart: Elektronisch Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: De Gruyter 2021
In: 01.01.-30.06.2017
Jahr: 2021, Seiten: 284-287
Online Zugang: Volltext (Verlag)
Beschreibung
Zusammenfassung:Gemäß § 5 Abs. 5 Nr. 1 RBStV entfällt die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags nur dann, wenn eine Betriebsstätte ausschließlich gottesdienstlichen Zwecken gewidmet ist und regelmäßig entsprechend genutzt wird. Eine Betriebsstätte, die gleichzeitig mehreren, unterschiedlichen Zwecken dient und in der nur gelegentlich Gottesdienste abgehalten werden, erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
ISBN:3110678691
Enthält:Enthalten in: 01.01.-30.06.2017
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110678697