Unterschied zwischen Aufnahme in die Gemeindegliedschaft und Wiedereintritt in die Kirchengemeinde: OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.10.2018 (9 ME 111/18)

1. Der Wille zum Wiedereintritt in die Kirche kann durch einen schriftlichen Antrag auf einem Aufnahmeformular zum Ausdruck gebracht werden. 2. Während der Antrag auf Wiedereintritt in die Kirchengemeinde vom Aufnahmewilligen zu unterschreiben ist, ist dies beim Antrag auf Aufnahme in die Gemeindegl...

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企业作者: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Author)
格式: 电子 文件
语言:German
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出版: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, 卷: 72, Pages: 190-195
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Wiedereintritt
B 司法判决
B Kirchensteuerrecht
B 教税
B 教会会众
B 成员身份
B 法律
在线阅读: Volltext (Resolving-System)
实物特征
总结:1. Der Wille zum Wiedereintritt in die Kirche kann durch einen schriftlichen Antrag auf einem Aufnahmeformular zum Ausdruck gebracht werden. 2. Während der Antrag auf Wiedereintritt in die Kirchengemeinde vom Aufnahmewilligen zu unterschreiben ist, ist dies beim Antrag auf Aufnahme in die Gemeindegliedschaft nicht der Fall.
ISBN:3110736187
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110736182-020