Keine Übernahme in ein Beamtenverhältnis bei Teilnahme an Veranstaltungen eines radikalislamischen Predigers: VG Minden, Urteil vom 13.12.2018 (4 K 9180/17)

Ein Polizeibeamter im Beamtenverhältnis auf Widerruf, der an Veranstaltungen eines radikalislamischen Predigers (Salafisten) teilnimmt und dadurch dessen Unterstützung zum Ausdruck bringt, wird den Erwartungen an seine Redlichkeit, Vertrauenswürdigkeit und persönliche Integrität nicht gerecht. Er be...

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Bibliographic Details
Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsgericht Minden (Author)
Format: Electronic Article
Language:German
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Walter De Gruyter GmbH 2022
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2022, Volume: 72, Pages: 399-411
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Civil service
B Labor law
B Police official
B Salafīyah
B Civil service law
Online Access: Volltext (Resolving-System)
Description
Summary:Ein Polizeibeamter im Beamtenverhältnis auf Widerruf, der an Veranstaltungen eines radikalislamischen Predigers (Salafisten) teilnimmt und dadurch dessen Unterstützung zum Ausdruck bringt, wird den Erwartungen an seine Redlichkeit, Vertrauenswürdigkeit und persönliche Integrität nicht gerecht. Er beschädigt das Ansehen des Polizeidienstes und weckt erhebliche Zweifel an seiner Bereitschaft, für die Wahrung der Rechtsordnung einzutreten. Er kann daher nicht in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden.
ISBN:3110736187
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Persistent identifiers:DOI: 10.1515/9783110736182-037