Die wesentlichen Grundzüge des Gleichbehandlungsrechts aus dem Blickwinkel der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Praxis der Gleichbehandlunganwaltschaft hat bislang gezeigt, dass jeder Einzelfall gesondert geprüft werden muss und aufgund der unterschiedlichen Sachverhalte kaum allgemeingültige Aussagen getroffen werden können. Jedoch kann bereits festgestellt werden, dass Rechtfertigungsgründe, sei es im B...

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: Groser, Monika (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Plöchl 2008
In: Österreichisches Archiv für Recht & Religion
Jahr: 2008, Band: 55, Heft: 2, Seiten: 212-218
normierte Schlagwort(-folgen):B Europäische Union / Diskriminierungsverbot / Kirchliches Arbeitsrecht
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
XA Recht
weitere Schlagwörter:B Deutschland Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
B Staat
B Antidiskriminierungsrecht
B Gleichberechtigung
B Diskriminierung
B Religion
B Arbeitsrecht
B Österreich
B Gleichbehandlung
B Recht
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Praxis der Gleichbehandlunganwaltschaft hat bislang gezeigt, dass jeder Einzelfall gesondert geprüft werden muss und aufgund der unterschiedlichen Sachverhalte kaum allgemeingültige Aussagen getroffen werden können. Jedoch kann bereits festgestellt werden, dass Rechtfertigungsgründe, sei es im Bereich der mittelbaren Diskriminierung oder auch im Bereich der Ausnahmen, nur sehr selten vorliegen.
ISSN:1560-8670
Enthält:In: Österreichisches Archiv für Recht & Religion