Einstellungs- und Kündigungskriterien kirchlicher Arbeitgeber vor dem Hintergrund des § 9 AGG
Der Verfasser untersucht die Auswirkungen des § 9 AGG auf die gegenwärtigen Einstellungs- und Kündigungskriterien kirchlicher Arbeitgeber. Im Kern wird die Frage behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Ungleichbehandlungen aus Gründen der Religion, der Weltanschauung oder sexuellen Identität...
主要作者: | |
---|---|
格式: | Print 图书 |
语言: | Undetermined language |
Subito Delivery Service: | Order now. |
Check availability: | HBZ Gateway |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
出版: |
Frankfurt a. M.
[publisher not identified]
2009
|
In: | Year: 2009 |
丛编: | Bonner Schriften zum deutschen und europäischen Recht der Arbeit und der Sozialen Sicherheit
4 |
IxTheo Classification: | SA Church law; state-church law |
Further subjects: | B
劳工法
B 第三条路线 B 国家教会法 B Kirchliches Dienstrecht B Antidiskriminierungsrecht B 德国 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz B 自决权 |
总结: | Der Verfasser untersucht die Auswirkungen des § 9 AGG auf die gegenwärtigen Einstellungs- und Kündigungskriterien kirchlicher Arbeitgeber. Im Kern wird die Frage behandelt, ob und unter welchen Voraussetzungen Ungleichbehandlungen aus Gründen der Religion, der Weltanschauung oder sexuellen Identität weiterhin gerechtfertigt werden können. Zunächst beleuchtet der Autor die bisherige Rechtsprechung zu dieser Thematik und arbeitet einzelne Fallgruppen heraus. Sodann werden die europarechtlichen Vorgaben der RL 2000/78/EG und des europäischen Primärrechts behandelt und deren Auswirkungen auf das Verständnis des § 9 AGG analysiert. Daran schließt sich eine Untersuchung vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Grundlagen an. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis einer restriktiven Auslegung des § 9 AGG. Kirchliche Arbeitgeber dürfen im Rahmen von Einstellungs- und Kündigungsentscheidungen nur dann aus religiös motivierten Gründen differenzieren, wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers tendenzbezogen ist. Die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen aus Gründen der sexuellen Identität wird durch den Autor hingegen in jedem Fall abgelehnt |
---|