Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Januar 1992 (1 BvR 517/91) zum Unterhaltsanspruch gegenüber einem Orden

Aus Art. 6 I, II GG läßt sich keine Verpflichtung staatlicher Organe ableiten, dem Kind eines ohne Vergütungsanspruch arbeitenden Ordensangehörigen die Möglichkeit einzuräumen, auch den Orden für seinen Unterhalt in Anspruch zu nehmen. Die Auffassung, auch die unentgeltlichen Dienstleistungen eines...

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出版: Schöningh 1992
In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1992, 卷: 161, 发布: 1, Pages: 198-200
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B Unterhalt
B 修会成员
B Unterhaltspflicht
B 勋章
实物特征
总结:Aus Art. 6 I, II GG läßt sich keine Verpflichtung staatlicher Organe ableiten, dem Kind eines ohne Vergütungsanspruch arbeitenden Ordensangehörigen die Möglichkeit einzuräumen, auch den Orden für seinen Unterhalt in Anspruch zu nehmen. Die Auffassung, auch die unentgeltlichen Dienstleistungen eines Ordensangehörigen seien keine anfechtbaren Rechtshandlungen im Sinne des Anfechtungsgesetzes, verstößt nicht gegen Art. 3 I GG
ISSN:0003-9160
Contains:In: Archiv für katholisches Kirchenrecht