Urteil des Landgerichts Aachen vom 10. Juli 1992 (5 S 472/90) zur Duldung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in Mieträumen einer katholischen Kirchengemeinde
Eine katholische Kirchengemeinde als Vermieter einer Wohnung muss die Erlaubnis zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in der Wohnung nicht erteilen, wenn die Wohnung in einer Umgebeung liegt, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, was sich aus der eindeutigen Zuordnung des Ha...
Format: | Print Article |
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Language: | German |
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Published: |
Schöningh
1992
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In: |
Archiv für katholisches Kirchenrecht
Year: 1992, Volume: 161, Issue: 1, Pages: 223-225 |
IxTheo Classification: | SB Catholic Church law |
Further subjects: | B
Jurisdiction
B Church committee |
Summary: | Eine katholische Kirchengemeinde als Vermieter einer Wohnung muss die Erlaubnis zur Aufnahme eines nichtehelichen Lebensgefährten in der Wohnung nicht erteilen, wenn die Wohnung in einer Umgebeung liegt, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ablehnt, was sich aus der eindeutigen Zuordnung des Hauses und der Umgebung zum kirchlichen Lebensbereich ergeben kann |
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ISSN: | 0003-9160 |
Contains: | In: Archiv für katholisches Kirchenrecht
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