Incapacitas assumendi obligationes essentiales matrimonii, debetne esse "perpetua"?

Olivares beschäftigt sich mit der Frage, ob gemäß can. 1095.3 derjenige gültig die Ehe schließt, der aus Gründen der psychischen Beschaffenheit die wesentlichen Verpflichtungen der Ehe jetzt nicht, aber später durchaus erfüllen kann. Er geht von der Feststellung aus, dass Lehre und Rechtsprechung un...

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Bibliographic Details
Main Author: Olivares, Estanislao 1924-2012 (Author)
Format: Print Article
Language:Latin
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Published: Sumptibus Pontificiae Universitatis Gregorianae 1986
In: Periodica de re morali canonica liturgica
Year: 1986, Volume: 75, Issue: 1/2, Pages: 153-169
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1084, §1
B Marital consent
B Eheführungsunfähigkeit
B Kanonisches Eherecht
B Wesentliche Pflichten
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095
B Impotency
B Marriage
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 1095, §3
Description
Summary:Olivares beschäftigt sich mit der Frage, ob gemäß can. 1095.3 derjenige gültig die Ehe schließt, der aus Gründen der psychischen Beschaffenheit die wesentlichen Verpflichtungen der Ehe jetzt nicht, aber später durchaus erfüllen kann. Er geht von der Feststellung aus, dass Lehre und Rechtsprechung unterscheiden zwischen negativen Verpflichtugnen, die immer verpflichten und positiven, die nicht immer verpflichten. Für letztere genüge die Fähigkeit (zur Erfüllung) dann, wenn sie verpflichten. Olivares zieht als Vergleich die Impotenz heran. Diese kann im Sinne einer positiven wesentlichen Verpflichtung (zum Verkehr) gesehen werden, von der aber anders als in can. 1095.3 noch verlangt wird, dass sie dauernd ausgeschlossen sein muss, um zur Ungültigkeit zu führen. Olivares beschäftigt sich ausführlich mit dem Problem des zusätzlichen Erfordernisses der Dauerhaftigkeit bei der Impotenz, die er ja als Unterfall zu 1095.3 ansehen will. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die ehelichen Pflichten, die nicht sexueller Natur seien, nach can. 1095.3 nicht dauerhaft unerfüllbar sein müssen, die sexuelle jedoch nach 1084.1 wohl. 1084.1 stehe zu 1095.3 wie spezielle Norm zu allgemeiner
ISSN:0031-529X
Contains:In: Periodica de re morali canonica liturgica