Selbstbestimmungsrecht der Kirchen: Festlegungen des Bundesverfassungsgerichts
Wiedergabe und kurze Kommentierung zu den am 04.06.1985 ergangenen Entscheidungen des BVerfG zu Klagen der Kirche aus Art. 4, Abs. 2 GG. Leitsätze: Die Kirchen können die spezifischen Obliegenheiten der kirchlichen Arbeitnehmer selbständig festlegen. Allein die verfassten Kirchen sind dazu befugt. A...
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Type de support: | Imprimé Article |
Langue: | Allemand |
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Publié: |
Herder
1985
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Herder-Korrespondenz
Année: 1985, Volume: 39, Numéro: 9, Pages: 402-403 |
Classifications IxTheo: | SB Droit canonique |
Sujets non-standardisés: | B
Droit du travail
B Droit administratif ecclésiastique |
Résumé: | Wiedergabe und kurze Kommentierung zu den am 04.06.1985 ergangenen Entscheidungen des BVerfG zu Klagen der Kirche aus Art. 4, Abs. 2 GG. Leitsätze: Die Kirchen können die spezifischen Obliegenheiten der kirchlichen Arbeitnehmer selbständig festlegen. Allein die verfassten Kirchen sind dazu befugt. Allein die verfassten Kirchen bestimmen, was kirchliche Aufgaben sind, was Fehlverhalten gegen den kirchlichen Auftrag bedeutet. Allein die verfassten Kirchen legen fest, ob und wie innerhalb ihrer Dienste gestufte Loyalitätspflichten gelten (Soweit im Gegensatz zur bisherigen Lehre und Rechtsprechung). Seeber hat drei Anfragen an die Urteile: Muss die Kirche nicht gestufte Loyalitätspflichten aufstellen angesichts ihrer konfessionsfremden oder nichtchristlichen Arbeitnehmer? Schränkt das BVerfG nicht die innerkirchliche Meinungsfreiheit ein? Darf kein kirchlicher Arbeitnehmer den Staat mehr für befugt halten, die Abtreibung bei Vorliegen bestimmter Indikationen straffrei zu machen? Liegt für die Kirchen nicht die Versuchung nahe, missliebige Angestellte unter Vorschützung begangener Loyalitätspflichtverletzung loszuwerden? |
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ISSN: | 0018-0645 |
Contient: | In: Herder-Korrespondenz
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