Kein Rechtsschutzbedürfnis für Abschiebungsschutz bei aktivem "Kirchenasyl", Beschluss vom 21.03.2016 - 19 B 996/15

1. Das sog. "Kirchenasyl" findet keine Grundlage in der staatlichen Rechtsordnung. 2. Für eine Klage auf Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach § 60 VII AufenthG fehlt es am Rechtschutzbedürfnis, wenn und solange sich der Kläger der staatlichen Gewalt durch Eintritt in das "Kirchenas...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Nordrhein-Westfalen, Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Buch
Sprache:Deutsch
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IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Church
B Asylum
B Protection against
B Judgment
Beschreibung
Zusammenfassung:1. Das sog. "Kirchenasyl" findet keine Grundlage in der staatlichen Rechtsordnung. 2. Für eine Klage auf Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach § 60 VII AufenthG fehlt es am Rechtschutzbedürfnis, wenn und solange sich der Kläger der staatlichen Gewalt durch Eintritt in das "Kirchenasyl" bewusst entzieht.