Kein Rechtsschutzbedürfnis für Abschiebungsschutz bei aktivem "Kirchenasyl", Beschluss vom 21.03.2016 - 19 B 996/15
1. Das sog. "Kirchenasyl" findet keine Grundlage in der staatlichen Rechtsordnung. 2. Für eine Klage auf Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach § 60 VII AufenthG fehlt es am Rechtschutzbedürfnis, wenn und solange sich der Kläger der staatlichen Gewalt durch Eintritt in das "Kirchenas...
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Medienart: | Druck Buch |
Sprache: | Deutsch |
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IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Church
B Asylum B Protection against B Judgment |
Zusammenfassung: | 1. Das sog. "Kirchenasyl" findet keine Grundlage in der staatlichen Rechtsordnung. 2. Für eine Klage auf Zuerkennung von Abschiebungsschutz nach § 60 VII AufenthG fehlt es am Rechtschutzbedürfnis, wenn und solange sich der Kläger der staatlichen Gewalt durch Eintritt in das "Kirchenasyl" bewusst entzieht. |
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