Untersagung kritischer Äußerungen gegenüber Glaubensgemeinschaften im Eilverfahren - Universelles Leben, Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u. a

Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußer...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
In: Kirche & Recht
Jahr: 1995, Band: 1, Heft: 3, Seiten: 63
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Öffentlichkeitsarbeit
B Rechtsprechung
B Sekte
B Universelles Leben e.V
Beschreibung
Zusammenfassung:Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußerungen) ist es ihnen daher zuzumuten, kritische Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. Vgl.: NJW 48 (1995), 1953; NVwZ 14 (1995), 471
Beschreibung:= [Fach] 985, S. 13
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht