Untersagung kritischer Äußerungen gegenüber Glaubensgemeinschaften im Eilverfahren - Universelles Leben, Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u. a

Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußer...

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Collectivité auteur: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Allemand
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publié: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
Dans: Kirche & Recht
Année: 1995, Volume: 1, Numéro: 3, Pages: 63
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Secte
B Jurisprudence
B Relations publiques
B Universelles Leben e.V
Description
Résumé:Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußerungen) ist es ihnen daher zuzumuten, kritische Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. Vgl.: NJW 48 (1995), 1953; NVwZ 14 (1995), 471
Description:= [Fach] 985, S. 13
ISSN:0947-8094
Contient:Enthalten in: Kirche & Recht