Untersagung kritischer Äußerungen gegenüber Glaubensgemeinschaften im Eilverfahren - Universelles Leben, Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u. a

Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußer...

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Detalhes bibliográficos
Autor Corporativo: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Tipo de documento: Print Artigo
Idioma:Alemão
Verificar disponibilidade: HBZ Gateway
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Publicado em: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
Em: Kirche & Recht
Ano: 1995, Volume: 1, Número: 3, Páginas: 63
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Seita
B Relações públicas
B Jurisprudência
B Universelles Leben e.V
Descrição
Resumo:Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußerungen) ist es ihnen daher zuzumuten, kritische Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. Vgl.: NJW 48 (1995), 1953; NVwZ 14 (1995), 471
Descrição do item:= [Fach] 985, S. 13
ISSN:0947-8094
Obras secundárias:Enthalten in: Kirche & Recht