Untersagung kritischer Äußerungen gegenüber Glaubensgemeinschaften im Eilverfahren - Universelles Leben, Beschluss vom 09.06.1994 - 1 BvR 502/94 u. a

Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußer...

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企业作者: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
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语言:German
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出版: Berliner Wissenschafts-Verlag 1995
In: Kirche & Recht
Year: 1995, 卷: 1, 发布: 3, Pages: 63
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 公共关系
B 司法判决
B 教派
B Universelles Leben e.V
实物特征
总结:Auch Glaubensgemeinschaften müssen es sich gefallen lassen, Gegenstand des öffentlichen Meinungsstreits zu sein. Im Interesse einer freien Rede und mit Blick auf bei einem Erfolg im Hauptsacheverfahren gegebenenfalls mögliche öffentlichkeitswirksame Korrekturen (Gegendarstellung, Widerrruf der Äußerungen) ist es ihnen daher zuzumuten, kritische Aussagen, auch soweit sie scharfe, plakative oder überspitzte Formulierungen enthalten, jedenfalls vorläufig hinzunehmen. Vgl.: NJW 48 (1995), 1953; NVwZ 14 (1995), 471
Item Description:= [Fach] 985, S. 13
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht