Stundenschlag einer Kirchturmuhr als Geräuschmission, Urteil vom 16.07.1986 - 4 K 4/86

Leitsatz: Bei Ortsüblichkeit der Geräuscheinwirkung durch den nächtlichen Stundenschlag der Kirchturmuhr ist davon auszugehen, dass es sich - trotz rechnerischer Überschreitung des Nachtrichtwertes der VDI-Richtlinie 2058 - nicht um eine schädliche Umwelteinwirkung handle

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Bibliographische Detailangaben
1. VerfasserIn: VG Karlsruhe (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1990
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1990, Band: 24, Seiten: 182-184
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Rechtsprechung
B Glockenläuten
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Bei Ortsüblichkeit der Geräuscheinwirkung durch den nächtlichen Stundenschlag der Kirchturmuhr ist davon auszugehen, dass es sich - trotz rechnerischer Überschreitung des Nachtrichtwertes der VDI-Richtlinie 2058 - nicht um eine schädliche Umwelteinwirkung handle
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946