Rechtsweg bei Besoldungsstreitigkeiten zwischen kirchl. Dienstherrn und Beamten im Kirchendienst, Beschluss vom 05.07.1996 - 2 A 12622/95
Für Streitigkeiten in Besoldungsfragen ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen dem Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Besagte Streitigkeiten unterfallen nicht dem verfasssungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirchen. Ver...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Berliner Wissenschafts-Verlag
1997
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In: |
Kirche & Recht
Jahr: 1997, Seiten: 64 |
IxTheo Notationen: | SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Staatskirchenrecht
B Besoldung B Rechtsweg B Rechtsprechung |
Zusammenfassung: | Für Streitigkeiten in Besoldungsfragen ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen dem Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Besagte Streitigkeiten unterfallen nicht dem verfasssungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirchen. Verfügt die Religionsgesellschaft über einen eigenen effektiven Rechtsschutz in richterlicher Unabhängigkeit, ist dieser vorrangig in Anspruch zu nehmen. Vgl.: DVNl (1996), 1331 |
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Beschreibung: | = [Fach] 985, S. 38 |
ISSN: | 0947-8094 |
Enthält: | Enthalten in: Kirche & Recht
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