Rechtsweg bei Besoldungsstreitigkeiten zwischen kirchl. Dienstherrn und Beamten im Kirchendienst, Beschluss vom 05.07.1996 - 2 A 12622/95

Für Streitigkeiten in Besoldungsfragen ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen dem Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Besagte Streitigkeiten unterfallen nicht dem verfasssungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirchen. Ver...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Rheinland-Pfalz, Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 1997
In: Kirche & Recht
Jahr: 1997, Seiten: 64
IxTheo Notationen:SA Kirchenrecht; Staatskirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Staatskirchenrecht
B Besoldung
B Rechtsweg
B Rechtsprechung
Beschreibung
Zusammenfassung:Für Streitigkeiten in Besoldungsfragen ohne statusrechtliche Vorfragen zwischen dem Dienstherrn und einem Beamten im Kirchendienst ist der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten eröffnet. Besagte Streitigkeiten unterfallen nicht dem verfasssungsrechtlich geschützten Autonomiebereich der Kirchen. Verfügt die Religionsgesellschaft über einen eigenen effektiven Rechtsschutz in richterlicher Unabhängigkeit, ist dieser vorrangig in Anspruch zu nehmen. Vgl.: DVNl (1996), 1331
Beschreibung:= [Fach] 985, S. 38
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht