Rechtsschutz gegen kirchliches Glockengeläut, Beschluss vom 26.02.1991
1. Die verfassungsrechtliche Privilegierung des Läutens von Kirchenglocken kommt einer kirchlichen Einrichtung unabhängig vom tatsächlichen Umfang des kirchlichen Bauwerks und der Größe sowie dem zeitlichen Bestand der Kirchengemeinde zu. 2. Zur Zumutbarkeit hinsichtlich der durch das Läuten von Kir...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Deutsch |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Beck
1991
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In: |
Neue juristische Wochenschrift
Jahr: 1991, Band: 44, Heft: 40, Seiten: 2588 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Liturgie
B Rechtsprechung B Glockenläuten |
Zusammenfassung: | 1. Die verfassungsrechtliche Privilegierung des Läutens von Kirchenglocken kommt einer kirchlichen Einrichtung unabhängig vom tatsächlichen Umfang des kirchlichen Bauwerks und der Größe sowie dem zeitlichen Bestand der Kirchengemeinde zu. 2. Zur Zumutbarkeit hinsichtlich der durch das Läuten von Kirchenglocken hervorgerufenen Geräuschimmissionen. Vgl.: NVwZ 10 (1991), 801-802 |
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ISSN: | 0341-1915 |
Enthält: | Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift
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