Rechtsschutz gegen kirchliches Glockengeläut, Beschluss vom 26.02.1991

1. Die verfassungsrechtliche Privilegierung des Läutens von Kirchenglocken kommt einer kirchlichen Einrichtung unabhängig vom tatsächlichen Umfang des kirchlichen Bauwerks und der Größe sowie dem zeitlichen Bestand der Kirchengemeinde zu. 2. Zur Zumutbarkeit hinsichtlich der durch das Läuten von Kir...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Niedersachsen, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
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Veröffentlicht: Beck 1991
In: Neue juristische Wochenschrift
Jahr: 1991, Band: 44, Heft: 40, Seiten: 2588
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Liturgie
B Rechtsprechung
B Glockenläuten
Beschreibung
Zusammenfassung:1. Die verfassungsrechtliche Privilegierung des Läutens von Kirchenglocken kommt einer kirchlichen Einrichtung unabhängig vom tatsächlichen Umfang des kirchlichen Bauwerks und der Größe sowie dem zeitlichen Bestand der Kirchengemeinde zu. 2. Zur Zumutbarkeit hinsichtlich der durch das Läuten von Kirchenglocken hervorgerufenen Geräuschimmissionen. Vgl.: NVwZ 10 (1991), 801-802
ISSN:0341-1915
Enthält:Enthalten in: Neue juristische Wochenschrift