Weisungsrechte im Hochschulbereich

Es besteht eine Spannung zwischen akademischer Freiheit und dienstrechtlicher Bindung an Weisungen. Diese Spannung untersucht Evers getrennt für den Bereich Lehre und den Bereich Forschung. Er stellt dabei die Einflussmöglichkeiten durch Gesetz, Ministerien, Fakultäten, Dekane dar. Evers unterscheid...

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Bibliographic Details
Main Author: Evers, Hans-Ulrich (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: Mohr 1970
In: Beiträge zum Hochschulrecht
Year: 1970, Pages: 41-60
IxTheo Classification:SA Church law; state-church law
Further subjects:B Higher education
B State
B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau
B Germany
Description
Summary:Es besteht eine Spannung zwischen akademischer Freiheit und dienstrechtlicher Bindung an Weisungen. Diese Spannung untersucht Evers getrennt für den Bereich Lehre und den Bereich Forschung. Er stellt dabei die Einflussmöglichkeiten durch Gesetz, Ministerien, Fakultäten, Dekane dar. Evers unterscheidet zwischen Hochschullehrern, Lehrbeauftragten, Assistenten, akademischen Räten, Studienräten im Hochschuldienst und Rektoren, für die er jeweils das Ausmaß ihrer Weisungsgebundenheit darstellt und begründet
Contains:Enthalten in: Beiträge zum Hochschulrecht