Zur Organisation von Sonderforschungsbereichen in wissenschaftlichen Hochschulen

Hochschulen dienen der Forschung und der Lehre. Um jedoch die Forschung effizient durchführen zu können, sollen die Hochschulen arbeitsteilig Forschungsschwerpunkte, so genannte Sonderforschungsbereiche, einrichten. Diese Sonderforschungsbereiche werden von der DFG finanziert und nach einer Verfahre...

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Détails bibliographiques
Auteur principal: Schuster, Hermann J. (Auteur)
Type de support: Imprimé Article
Langue:Langue indéterminée
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publié: Mohr 1970
Dans: Beiträge zum Hochschulrecht
Année: 1970, Pages: 175-201
Classifications IxTheo:SB Droit canonique
Sujets non-standardisés:B Droit de l’enseignement supérieur
B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau
Description
Résumé:Hochschulen dienen der Forschung und der Lehre. Um jedoch die Forschung effizient durchführen zu können, sollen die Hochschulen arbeitsteilig Forschungsschwerpunkte, so genannte Sonderforschungsbereiche, einrichten. Diese Sonderforschungsbereiche werden von der DFG finanziert und nach einer Verfahrensordnung des Wissensschaftsrates eingerichtet. Die Initiative zu ihrer Einrichtung liegt bei den Hochschulen, die Verantwortung für die Durchführung der Forschung ebenfalls. Schuster beleuchtet die entstehenden Probleme für die Hochschulverwaltungen, die Lehrenden, für die Hochschule insgesamt. Als Regelungsmodell führt er einen Sonderforschungsbereich an der Universität des Saarlandes an
Contient:Enthalten in: Beiträge zum Hochschulrecht