Zur Organisation von Sonderforschungsbereichen in wissenschaftlichen Hochschulen

Hochschulen dienen der Forschung und der Lehre. Um jedoch die Forschung effizient durchführen zu können, sollen die Hochschulen arbeitsteilig Forschungsschwerpunkte, so genannte Sonderforschungsbereiche, einrichten. Diese Sonderforschungsbereiche werden von der DFG finanziert und nach einer Verfahre...

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Bibliographic Details
Main Author: Schuster, Hermann J. (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Mohr 1970
In: Beiträge zum Hochschulrecht
Year: 1970, Pages: 175-201
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Higher education
B Philosophisch-Theologische Hochschule Passau
Description
Summary:Hochschulen dienen der Forschung und der Lehre. Um jedoch die Forschung effizient durchführen zu können, sollen die Hochschulen arbeitsteilig Forschungsschwerpunkte, so genannte Sonderforschungsbereiche, einrichten. Diese Sonderforschungsbereiche werden von der DFG finanziert und nach einer Verfahrensordnung des Wissensschaftsrates eingerichtet. Die Initiative zu ihrer Einrichtung liegt bei den Hochschulen, die Verantwortung für die Durchführung der Forschung ebenfalls. Schuster beleuchtet die entstehenden Probleme für die Hochschulverwaltungen, die Lehrenden, für die Hochschule insgesamt. Als Regelungsmodell führt er einen Sonderforschungsbereich an der Universität des Saarlandes an
Contains:Enthalten in: Beiträge zum Hochschulrecht