Zur Organisation von Sonderforschungsbereichen in wissenschaftlichen Hochschulen
Hochschulen dienen der Forschung und der Lehre. Um jedoch die Forschung effizient durchführen zu können, sollen die Hochschulen arbeitsteilig Forschungsschwerpunkte, so genannte Sonderforschungsbereiche, einrichten. Diese Sonderforschungsbereiche werden von der DFG finanziert und nach einer Verfahre...
1. VerfasserIn: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
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Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
Mohr
1970
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In: |
Beiträge zum Hochschulrecht
Jahr: 1970, Seiten: 175-201 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Philosophisch-Theologische Hochschule Passau
B Hochschulrecht |
Zusammenfassung: | Hochschulen dienen der Forschung und der Lehre. Um jedoch die Forschung effizient durchführen zu können, sollen die Hochschulen arbeitsteilig Forschungsschwerpunkte, so genannte Sonderforschungsbereiche, einrichten. Diese Sonderforschungsbereiche werden von der DFG finanziert und nach einer Verfahrensordnung des Wissensschaftsrates eingerichtet. Die Initiative zu ihrer Einrichtung liegt bei den Hochschulen, die Verantwortung für die Durchführung der Forschung ebenfalls. Schuster beleuchtet die entstehenden Probleme für die Hochschulverwaltungen, die Lehrenden, für die Hochschule insgesamt. Als Regelungsmodell führt er einen Sonderforschungsbereich an der Universität des Saarlandes an |
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Enthält: | Enthalten in: Beiträge zum Hochschulrecht
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