Bayerisches Schwangerenhilfeergänzungsgesetz überwiegend verfassungswidrig, Urteil vom 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

Der Erste Senat des BVerfG hat den Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes zum Großteil stattgegeben. Gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstoßen unter anderem folgende Regelungen, die damit nichtig sind: Für die Regelung, derzufolge die jährl...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:  
Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Deutsch
Verfügbarkeit prüfen: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Lade...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Veröffentlicht: Berliner Wissenschafts-Verlag 1998
In: Kirche & Recht
Jahr: 1998, Band: 4, Heft: 4, Seiten: 241-242
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Schwangerschaftsabbruch
B Arzt
B Verfassungsrecht
B Rechtsprechung
B Deutschland Bundesverfassungsgericht
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Erste Senat des BVerfG hat den Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes zum Großteil stattgegeben. Gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstoßen unter anderem folgende Regelungen, die damit nichtig sind: Für die Regelung, derzufolge die jährlichen Einnahmen aus Schwangerschaftsabbrüchen ein Viertel der Gesamteinnahmen nicht übersteigen dürfen, stand dem Gesetzgeber - wegen der Sperrwirkung der Bundesregelung - keine Gesetzgebungskompetenz mehr zu. Auch hinsichtlich der Vorschrift, wonach ein Verstoß des Arztes gegen die staatliche Erlaubnispflicht strafbewehrt ist, fehlte dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz. Ebenso gilt dies bezüglich der Vorschrift, derzufolge Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch nicht für verantwortbar halten und ihn deshalb nicht vornehmen dürfen, wenn die Frau ihre Gründe nicht dargelegt hat
Beschreibung:= [Fach] 980, S. 161-162
ISSN:0947-8094
Enthält:Enthalten in: Kirche & Recht