Bayerisches Schwangerenhilfeergänzungsgesetz überwiegend verfassungswidrig, Urteil vom 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

Der Erste Senat des BVerfG hat den Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes zum Großteil stattgegeben. Gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstoßen unter anderem folgende Regelungen, die damit nichtig sind: Für die Regelung, derzufolge die jährl...

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Corporate Author: Deutschland, Bundesverfassungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Berliner Wissenschafts-Verlag 1998
In: Kirche & Recht
Year: 1998, Volume: 4, Issue: 4, Pages: 241-242
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Physician
B Abortion
B Germany Bundesverfassungsgericht
B Constitutional law
Description
Summary:Der Erste Senat des BVerfG hat den Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen des Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetzes zum Großteil stattgegeben. Gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstoßen unter anderem folgende Regelungen, die damit nichtig sind: Für die Regelung, derzufolge die jährlichen Einnahmen aus Schwangerschaftsabbrüchen ein Viertel der Gesamteinnahmen nicht übersteigen dürfen, stand dem Gesetzgeber - wegen der Sperrwirkung der Bundesregelung - keine Gesetzgebungskompetenz mehr zu. Auch hinsichtlich der Vorschrift, wonach ein Verstoß des Arztes gegen die staatliche Erlaubnispflicht strafbewehrt ist, fehlte dem Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz. Ebenso gilt dies bezüglich der Vorschrift, derzufolge Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch nicht für verantwortbar halten und ihn deshalb nicht vornehmen dürfen, wenn die Frau ihre Gründe nicht dargelegt hat
Item Description:= [Fach] 980, S. 161-162
ISSN:0947-8094
Contains:Enthalten in: Kirche & Recht