Sogenanntes Kirchenasyl, Rechtsschutzinteresse betreff Beschwerde nach Vollzug des Durchsuchungsbeschlusses, Beschluß vom 24.11.1997 - 15 W 431/97

Ist die zur Durchführung der Abschiebung angeordnete Durchsuchung von Gebäuden einer Kirchengemeinde, die so genanntes Kirchenasyl gewährt hat, vollzogen, wird eine gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegte Beschwerde unzulässig. Auch ein nachwirkendes Rechtsschutzinteresse der Kirchengemeinde an...

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Corporate Author: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Hamm (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
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Published: ˜deœ Gruyter 2001
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2001, Volume: 35, Pages: 496-502
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Church
B Asylum
Description
Summary:Ist die zur Durchführung der Abschiebung angeordnete Durchsuchung von Gebäuden einer Kirchengemeinde, die so genanntes Kirchenasyl gewährt hat, vollzogen, wird eine gegen den Durchsuchungsbeschluss eingelegte Beschwerde unzulässig. Auch ein nachwirkendes Rechtsschutzinteresse der Kirchengemeinde an einer Sachentscheidung ist nicht gegeben
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946