Catholic in Invalid Marriage as Godparent

Die Übersetzung des Titels lautet: "Katholiken in ungültigen Ehen als Paten". Es handelt sich hierbei um einen Fall, in dem eine Frau, die geschieden ist und außerhalb der Kirche wieder geheiratet hat, gebeten wurde, Pate für das Kind eines Freundes zu werden. Ihre frühere Ehe ist für nich...

Full description

Saved in:  
Bibliographic Details
Main Author: Woestman, William H. 1929- (Author)
Format: Print Article
Language:Undetermined language
Check availability: HBZ Gateway
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Published: Soc. 1998
In: Roman replies and CLSA advisory opinions
Year: 1998, Pages: 68-70
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Baptism
B Godparent
B Witness
B Catholic church Codex iuris canonici 1983. can. 874
Description
Summary:Die Übersetzung des Titels lautet: "Katholiken in ungültigen Ehen als Paten". Es handelt sich hierbei um einen Fall, in dem eine Frau, die geschieden ist und außerhalb der Kirche wieder geheiratet hat, gebeten wurde, Pate für das Kind eines Freundes zu werden. Ihre frühere Ehe ist für nichtig erklärt worden, doch für die frühere Ehe ihres jetzigen Ehemannes, der Nicht-Katholik ist, aber eine Katholikin kirchlich geheiratet hatte, wurde keine Nichtigkeitserklärung beantragt. Die Frau, ein aktives Gemeindemitglied, besucht regelmäßig die Messe und empfängt die Eucharistie. Bei einem Gespräch mit dem Priester erklärte die Frau, dass sie sich des Segens des Herrn bewusst sei, so dass der Priester nun glaubt, die Frau wende für sich die 'forum internum-Lösung' an. Der Gemeindepfarrer der Taufgemeinde weigerte sich, die Frau als Patin zuzulassen. Der Autor klärt die Frage nach Erlaubtheit dieser Entscheidung und bezieht sich in seiner Antwort auf die Vorschriften im Katechismus der katholischen Kirche (Nummer 1253) und auf can. 874.1. Außerdem bezieht er sich auf die Lehre Papst Johannes Paul II. und auf eine Antwort der Kongregation für die Glaubenslehre. Dabei kommt er zu dem Schluss, dass der Priester der Frau die Patenschaft verweigern durfte, sie aber als Zeugin zulassen kann
Contains:Enthalten in: Roman replies and CLSA advisory opinions