Glaubensfreiheit, allgemeine Schulpflicht, Entscheidung vom 13.12.2002 - Vf. 73 VI-01
Amtliche Leitsätze: 1. Das in Art. 126 Abs. 1 Satz 1 BV gewährleistete Erziehungsrecht der Eltern wird durch die allgemeine Schulpflicht in zulässiger Weise beschränkt. 2. Das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 107 Abs. 1 BV) schließt das Recht der Eltern ein, ihrem Kind die von ih...
Συγγραφή απο Οργανισμό/Αρχή: | |
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Τύπος μέσου: | Εκτύπωση Άρθρο |
Γλώσσα: | Γερμανικά |
Έλεγχος διαθεσιμότητας: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Έκδοση: |
Mohr Siebeck
2003
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Στο/Στη: |
Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Έτος: 2003, Τόμος: 48, Σελίδες: 346-347 |
Σημειογραφίες IxTheo: | SB Κανονικό Δίκαιο, Δημόσιο Εκκλησιαστικό Δίκαιο |
Άλλες λέξεις-κλειδιά: | B
Elternrechte
B Νομολογία (μοτίβο) B Εκπαίδευση <μοτίβο> B Σχολείο (μοτίβο) B Θρησκευτική ελευθερία |
Σύνοψη: | Amtliche Leitsätze: 1. Das in Art. 126 Abs. 1 Satz 1 BV gewährleistete Erziehungsrecht der Eltern wird durch die allgemeine Schulpflicht in zulässiger Weise beschränkt. 2. Das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 107 Abs. 1 BV) schließt das Recht der Eltern ein, ihrem Kind die von ihnen für richtig gehaltene religiöse oder weltanschauliche Erziehung zu vermitteln. Diesem Recht steht der eigenständige Auftrag des Staates zur Schulerziehung (Art. 130 BV) gleichgeordnet gegenüber. Von Verfassungs wegen ist es grundsätzlich zulässig, dass die Erziehung in Schule und Elternhaus nach unterschiedlichen Wertvorstellungen durchgeführt wird. 3. Nach dem verfassungsrechtlichen Toleranzgebot (Art. 136 Abs. 1 BV) sind an den Schulen beim Unterricht die religiösen Empfindungen aller zu achten |
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ISSN: | 0044-2690 |
Περιλαμβάνει: | Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
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