Sonderunterhalt für Kosten der Kommunionsfeier, Beschluss vom 05.04.2002 - 27 WF 61/02

Leitsätze: Kosten für die Kommunionfeier eines unterhaltsberechtigten Kindes aus geschiedener Ehe können Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB sein, wenn sie weder aus dem (geringen) laufenden Unterhalt bestritten oder hieraus angespart werden können. Entscheidend für die Annahme eines Sonderbe...

Descripción completa

Guardado en:  
Detalles Bibliográficos
Autor Corporativo: Nordrhein-Westfalen, Oberlandesgericht, Köln (Autor)
Tipo de documento: Print Artículo
Lenguaje:Lengua no determinada
Verificar disponibilidad: HBZ Gateway
Journals Online & Print:
Gargar...
Fernleihe:Fernleihe für die Fachinformationsdienste
Publicado: ˜deœ Gruyter 2006
En: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Año: 2006, Volumen: 40, Páginas: 228-229
Clasificaciones IxTheo:SB Derecho canónico
Otras palabras clave:B Derecho social
B Asistencia social
B Jurisprudencia
B Alemania
Descripción
Sumario:Leitsätze: Kosten für die Kommunionfeier eines unterhaltsberechtigten Kindes aus geschiedener Ehe können Sonderbedarf gemäß § 1613 Abs. 2 Nr. 1 BGB sein, wenn sie weder aus dem (geringen) laufenden Unterhalt bestritten oder hieraus angespart werden können. Entscheidend für die Annahme eines Sonderbedarfs ist nicht eine formale Betrachtungsweise, sondern die Frage, wie entstehende Lebenshaltungskosten zwischen Unterhaltsberechtigtem und Verpflichteten zumutbar aufgeteilt werden können.
ISSN:0340-8760
Obras secundarias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946