Justizgewährungspflicht, staatliche Gerichtsbarkeit, Beschluss vom 15.07.2004 - 6 B 10891/04.OVG

Leitsätze: Eine Religionsgemeinschaft unterliegt nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit, soweit es um die inhaltlichen und verfahrensmäßigen Regelungen zur Wahl der Gemeindeleitung und zur Überprüfung der Einhaltung solcher Bestimmungen geht. Fragen staatlichen Rechts werden auch insoweit nicht aufge...

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Corporate Author: Rheinland-Pfalz, Oberverwaltungsgericht (Author)
Format: Print Article
Language:German
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Published: Mohr Siebeck 2006
In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht
Year: 2006, Volume: 51, Pages: 596-598
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B Jurisdiction
B Congregational leadership
B Law
B Competency
B Legal recourse
B Religion
B Religious organization
Description
Summary:Leitsätze: Eine Religionsgemeinschaft unterliegt nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit, soweit es um die inhaltlichen und verfahrensmäßigen Regelungen zur Wahl der Gemeindeleitung und zur Überprüfung der Einhaltung solcher Bestimmungen geht. Fragen staatlichen Rechts werden auch insoweit nicht aufgeworfen, als eine Auseinandersetzung um die Gültigkeit einer solchen Wahl die Handlungsfähigkeit der Religionsgemeinschaft als einer Körperschaft des öffentichen Rechts beeinträchtigt. Auch die Übernahme von im öffentlichen Interesse liegenden Integrationsaufgaben und der Umstand, dass die Gemeindeleitung mit der Verwaltung staatlicher Finanzzuwendungen betraut ist, heben den Streit um die Ordnungsmäßigkeit einer Wahl nicht aus dem Internum der Glaubensgemeinschaft in den Bereich staatlichen Rechts.
ISSN:0044-2690
Contains:Enthalten in: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht