Befreiung einer muslimischen Schülerin vom koedukativen Sportunterricht, Urteil vom 25.08.1993 - 6 C 30.92

Leitsatz: Führt ein koedukativ erteilter Sportunterricht für eine 13jährige Schülerin islamischen Glaubens im Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans zu einem Gewissenskonflikt, so folgt für sie aus Art. 6 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und für ihre Eltern aus Art. 6 Abs...

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Bibliographische Detailangaben
Körperschaft: Deutschland, Bundesverwaltungsgericht (VerfasserIn)
Medienart: Druck Aufsatz
Sprache:Nichtbestimmte Sprache
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Veröffentlicht: ˜deœ Gruyter 1997
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1997, Band: 31, Seiten: 341-353
IxTheo Notationen:SB Katholisches Kirchenrecht
weitere Schlagwörter:B Religionsausübung
B Rechtsprechung
B Schulpflicht
B Gewissensfreiheit
Beschreibung
Zusammenfassung:Leitsatz: Führt ein koedukativ erteilter Sportunterricht für eine 13jährige Schülerin islamischen Glaubens im Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans zu einem Gewissenskonflikt, so folgt für sie aus Art. 6 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 und 2 GG und für ihre Eltern aus Art. 6 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 GG ein Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht, solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird (wie Urteil BVerwG 6 C 8.91, ebenfalls vom 25.08.1993).
ISSN:0340-8760
Enthält:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946