Staatlich anerkannte kirchliche Feiertage, Herabstufung des Schutzes (hier: Buß- und Bettag). Entscheidung vom 15.01.1996 - Vf. 1-VII-95

Leitsatz: Zur Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers hinsichtlich der Zahl der Feiertage und der Intensität des Feiertagsschutzes. Art. 147 BV schützt die staatlich anerkannten kirchlichen Feiertage als Institut; er enthält keine Bestandsgarantie für einen konkreten Feiertag oder eine bestimmte...

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企业作者: Bayern, Verfassungsgerichtshof (Author)
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出版: ˜deœ Gruyter 2000
In: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Year: 2000, 卷: 34, Pages: 17-25
IxTheo Classification:SB Catholic Church law
Further subjects:B 司法判决
B 假日
B Bayern
B Feiertagsregelung
实物特征
总结:Leitsatz: Zur Gestaltungsfreiheit des Landesgesetzgebers hinsichtlich der Zahl der Feiertage und der Intensität des Feiertagsschutzes. Art. 147 BV schützt die staatlich anerkannten kirchlichen Feiertage als Institut; er enthält keine Bestandsgarantie für einen konkreten Feiertag oder eine bestimmte Anzahl von Feiertagen. Durch die Herabstufung des Schutzes eines bestimmten Feiertages werden - bei Wahrung der Institutsgarantie - die Verbürgungen aus Art. 107 Abs. 1 und 2 BV nicht verletzt.
ISSN:0340-8760
Contains:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946