Anwendbarkeit der TA-Lärm auf Stundenschlag einer Kirchturmuhr - Urteil vom 16.05.1991 - 8 R 7/91

Leitsatz: Die TA-Lärm darf nicht undifferenziert auf das nächtliche Schlagen einer Kirchturmuhr angewandt werden. Namentlich aus dem vom Grundgesetz anerkannten besonderen Auftrag der Kirchen und de Gebot der Rücksichtnahme auf Andersdenkende folgt, dass für den Stundenschlag ein "kirchlicher B...

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Autor Corporativo: Saarland, Oberverwaltungsgericht (Author)
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Idioma:Língua não determinada
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Publicado em: ˜deœ Gruyter 1996
Em: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Ano: 1996, Volume: 29, Páginas: 134-145
Classificações IxTheo:SB Direito canônico
Outras palavras-chave:B Badalada
B Sarre
B Jurisprudência
Descrição
Resumo:Leitsatz: Die TA-Lärm darf nicht undifferenziert auf das nächtliche Schlagen einer Kirchturmuhr angewandt werden. Namentlich aus dem vom Grundgesetz anerkannten besonderen Auftrag der Kirchen und de Gebot der Rücksichtnahme auf Andersdenkende folgt, dass für den Stundenschlag ein "kirchlicher Bonus" von 5 dB (A) gegenüber den Richtwerten der TA-Lärm anzusetzen ist. Für den Viertelstundenschlag ist eine solche Abweichung nicht geboten.
ISSN:0340-8760
Obras secundárias:Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946