Anwendbarkeit der TA-Lärm auf Stundenschlag einer Kirchturmuhr - Urteil vom 16.05.1991 - 8 R 7/91
Leitsatz: Die TA-Lärm darf nicht undifferenziert auf das nächtliche Schlagen einer Kirchturmuhr angewandt werden. Namentlich aus dem vom Grundgesetz anerkannten besonderen Auftrag der Kirchen und de Gebot der Rücksichtnahme auf Andersdenkende folgt, dass für den Stundenschlag ein "kirchlicher B...
Körperschaft: | |
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Medienart: | Druck Aufsatz |
Sprache: | Nichtbestimmte Sprache |
Verfügbarkeit prüfen: | HBZ Gateway |
Journals Online & Print: | |
Fernleihe: | Fernleihe für die Fachinformationsdienste |
Veröffentlicht: |
de Gruyter
1996
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In: |
Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
Jahr: 1996, Band: 29, Seiten: 134-145 |
IxTheo Notationen: | SB Katholisches Kirchenrecht |
weitere Schlagwörter: | B
Saarland
B Rechtsprechung B Glockenläuten |
Zusammenfassung: | Leitsatz: Die TA-Lärm darf nicht undifferenziert auf das nächtliche Schlagen einer Kirchturmuhr angewandt werden. Namentlich aus dem vom Grundgesetz anerkannten besonderen Auftrag der Kirchen und de Gebot der Rücksichtnahme auf Andersdenkende folgt, dass für den Stundenschlag ein "kirchlicher Bonus" von 5 dB (A) gegenüber den Richtwerten der TA-Lärm anzusetzen ist. Für den Viertelstundenschlag ist eine solche Abweichung nicht geboten. |
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ISSN: | 0340-8760 |
Enthält: | Enthalten in: Entscheidungen in Kirchensachen seit 1946
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